Nutzungsrechte einiger Kampagnenmaterialien laufen zum 31.12.2024 aus
Im nächsten Jahr startet eine neue Staffel der Imagekampagne des Handwerks, die dann bis 2029 von der Kreativagentur CarlNann aus Hamburg umgesetzt wird. Mit der Staffelstabübergabe geht einher, dass zum Jahreswechsel die Nutzungs- und Verwertungsrechte bei einigen Werbemitteln auslaufen. Diese dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.
Generell gilt: Sämtliche Textmotive sowie grundsätzlich die Sprüche und Headlines aus der Kampagne dürfen von der gesamten Organisation des Handwerks und den Betrieben unbefristet verwendet werden. Einige wenige Materialien, auf denen die Rechte Dritter liegen, zum Beispiel Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen, sind dagegen nur befristet nutzbar. Dies betrifft aber deutlich weniger Materialien als in den vorherigen Staffeln. Von den über 1.800 Assets, die von 2020 bis 2024 erstellt wurden, unterliegen nur zwei Prozent zeitlichen Beschränkungen.
Wenn Sie auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Accounts Motive oder Videos der Imagekampagne veröffentlicht haben, sollten Sie kurz prüfen, ob darunter Materialien sind, deren Nutzungsrechte ablaufen. Diese müssen fristgerecht entfernt werden. Im Falle einer fortgesetzten Nutzung können rechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden.
Eine Übersicht über die zum Jahresende auslaufenden Motive finden Sie hier.