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9. Dezember 2020

Wieso jeder Betrieb Social-Media-Richtlinien haben sollte

Wieso jeder Betrieb Social-Media-Richtlinien haben sollte

Ein gelungener Auftritt in den sozialen Medien ist auch für Handwerksbetriebe heute enorm wichtig. Zu einem gekonnten Auftritt gehört aber nicht nur die offizielle Unternehmensseite auf den unterschiedlichen Social-Media-Kanälen. Auch die Einblicke, die Mitarbeiter auf ihren privaten Kanälen in ihren Arbeitsalltag geben, wirken sich auf den Eindruck aus, den ein Betrieb bei potentiellen Kunden, neuen Mitarbeitern oder Auszubildenden hinterlässt.

Ein Smartphone hat heute nahezu jeder immer und überall dabei – auch am handwerklichen Arbeitsplatz. Spätestens in der Pause wird es dann gerne gezückt, um die aktuellsten Neuigkeiten und Trends auf Social Media zu verfolgen, ein Selfie mit den Kollegen oder ein Video von der Arbeit zu machen. Nicht selten sind dabei Arbeitskleidung und Firmenfahrzeuge erkennbar. Und schon wird aus einem privaten Video ein Teil Ihrer Außendarstellung.

In der Social-Media-Kommunikation Ihrer Mitarbeiter liegt dabei eine große Chance für Sie als Betrieb. Das was Ihr Betrieb mit Ihren Mitarbeitern leistet, bekommt eine größere Reichweichte und erreicht vielleicht sogar völlig neue Zielgruppen – wenn Sie dabei einige Stolpersteine beachten. Und hier kommen Social-Media-Richtlinien für Ihre Mitarbeiter ins Spiel. Denn nicht jedes Posting kommt gut an. Was Mitarbeiter über die eigenen Social-Media-Kanäle verbreiten, kann sogar dem Ansehen Ihres Unternehmens schaden, wenn der Inhalt beispielsweise beleidigend oder verletzend ist. Daher sollten auch kleinere Betriebe Social-Media-Richtlinien haben, die den Mitarbeitern Orientierung geben.

 

Folgende Dinge sollten Sie bei Social-Media-Richtlinien beachten:

  • Erklären Sie, wieso es Richtlinien braucht
    Nicht jeder lässt sich gerne zusätzliche Vorschriften machen, vor allem wenn sie in den vermeintlich privaten Bereich hineinreichen. Im Gegensatz zu Verboten sind Richtlinien aber letztlich auch dazu da, die Eigenverantwortung der Mitarbeiter zu stärken. Erklären Sie den Mitarbeitern welche Auswirkungen ihre Social-Media-Kommunikation auf die Darstellung Ihres Betriebs hat und warum Richtlinien daher wichtig sind. Am Ende ist jeder Mitarbeiter für seine beruflichen und privaten Äußerungen im Internet selbst verantwortlich – und gerade brisante Inhalte können sich schneller verbreiten als man denkt. 
     
  • Geltungsbereich
    Legen Sie genau fest, für wen die Leitlinien gelten und für welche Kanäle. Bedenken Sie, dass es nicht nur Facebook und Instagram gibt, sondern auch den Status bei WhatsApp, Telegram-Gruppen, TikTok, Handwerks-Foren und noch viele mehr.
     
  • Transparenz
    Wenn aus einem Social-Media-Profil hervorgeht, dass es sich um einen Mitarbeiter Ihres Betriebes handelt, sollte der Mitarbeiter bei Meinungsäußerungen immer kennzeichnen, dass es sich um seine persönliche Meinung handelt und nicht um die Meinung des Betriebes. Im besten Fall nutzen Mitarbeiter dabei auch immer ihren Klarnamen.
     
  • Respekt
    Der gegenseitige Respekt sollte nicht nur unter Kollegen der Fall sein, sondern auch gegenüber anderen Gewerken und Nutzern im Internet bestehen. Auch aktuelle und potenzielle Kunden sowie Geschäftspartner sind dort unterwegs. Wie im realen Leben sollten alle mit Respekt behandelt werden, Beschimpfungen oder gar Beleidigungen sollten unterlassen werden.
     
  • Rechtliche Vorgaben
    Viele Gesetze gelten auch für das Internet. Zum Beispiel das Datenschutz- und das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild. Deshalb sollten Mitarbeiter stets prüfen, ob sie ein Bild überhaupt verwenden dürfen und um Zustimmung der jeweiligen Personen bitten. Das kann zum Beispiel ein Bauherr sein, in dessen Räumen Arbeiten ausgeführt werden oder Kunden, die sich im Geschäft beraten lassen. Aber auch Kollegen haben ein Recht am eigenen Bild. Bestimmte Bauteile und Logos anderer Firmen könnten dem Urheber- und Markenrecht unterliegen. Außerdem gelten die Schweigepflichten aus dem Arbeitsvertrag auch im Netz.
     
  • Umgang mit Kritik
    Treue Mitarbeiter wehren sich gerne gegen Kritik an ihrem Arbeitgeber. Diese Loyalität ist für den Betrieb zunächst einmal sehr gut. Aber ist die Reaktion des Mitarbeiters auch so gerne gesehen, wenn sie zu harsch ausfällt, vielleicht sogar beleidigend wird? Wohl kaum! Bitten Sie Ihre Mitarbeiter daher, Ihnen die Kritik zu melden, anstatt selbst tätig zu werden. Wie Sie auf negative Google-Bewertungen reagieren können, lesen Sie hier.
    Nicht anders verhält es sich mit Kritik von Mitarbeitern an ihrem Arbeitgeber. Arbeitnehmer riskieren eine Abmahnung oder Kündigung, wenn sie schlecht über Ihren Betrieb schreiben oder sprechen. Weisen Sie darauf hin, auch wenn es selbstverständlich scheint.
     
  • Zeigen Sie Konsequenzen auf
    Wo es Richtlinien gibt, muss es auch Konsequenzen bei Verstößen geben. Zeigen sie klar auf, was passiert, wenn Mitarbeiter die Grenzen überschreiten. Was arbeitsrechtliche Konsequenzen betrifft sollten Sie sich beraten lassen, welche Möglichkeiten mit dem Arbeitsrecht vereinbar sind.
     
  • Formulierung & Veröffentlichung der Richtlinien
    Die Richtlinien sollten klar formuliert sein. Lassen Sie sich dazu bei Bedarf beraten. Im Internet gibt es viele Musterbeispiele, die jedoch sehr unterschiedlich ausfallen und nicht immer für Handwerksbetriebe und die unterschiedlichen Gewerke geeignet sind.
    Die Richtlinien können Bestandteil des Arbeitsvertrages sein. Sollten sich allerdings Änderungen daran ergeben, müsste jeder Vertrag immer wieder angepasst werden. Möglich ist es auch, die Richtlinien im Betrieb bekannt zu geben, allerdings sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen dann möglicherweise nicht so gravierend.

Weitere Infos gibt es hier: