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Teilnahmebedingungen für das "Gewinnspiel zum Tag des Handwerks"

I. Gegenstand der Teilnahmebedingungen 

  1. Der Deutsche Handwerkskammertag e.V., Mohrenstraße 20-21, 10117 Berlin (nachfolgend „DHKT“ oder „wir“) veranstaltet auf dem Instagram-Account und Facebook-Account „dashandwerk“ eine Gewinnspiel-Aktion (nachfolgend das „Gewinnspiel“) unter folgenden Links: https://www.instagram.com/dashandwerk/ und https://www.facebook.com/handwerk 
  2. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden. 

 

II. Teilnahmeberechtigung 

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland, die einen Handwerksberuf ausüben. Mitarbeiter des ZDH sowie Mitarbeiter der mit dem DHKT verbundenen Unternehmen im In- und Ausland sind von der Teilnahme ebenso ausgeschlossen, wie sonstige an der Planung oder Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen. 
  2. Ein Anspruch auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel besteht nicht. 

 

III. Ablauf des Gewinnspiels 

  1. Das Gewinnspiel läuft vom 01.08.2024 bis zum 30.09.2024 um 23:59 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. 
  2. Um auf Instagram teilzunehmen, müssen Sie für die Teilnahme auf Instagram folgende Bedingungen erfüllen: 
    a) Sag uns, was du vorhast: Egal, ob du eine besondere Aktion oder Veranstaltung rund um den Tag des Handwerks planst oder einfach zeigen willst, wie du dich in deiner Region engagierst: Teile deinen Beitrag mit uns. Kreative Grenzen? Gibt es nicht. 
    b) Wir zeigen auf handwerk.de, was du vorhast: Lade vor dem 21. September deine Infos und ein Bild, das deinen Betrieb oder die geplante Aktivität beschreibt, über das Webformular hoch. So erscheint auf unserer interaktiven Deutschlandkarte, was du rund um den Tag des Handwerks planst. 
    c) Nimm ein Video auf, in dem du dein Herzensprojekt zeigst oder erklärst. Und poste es am 21. September, dem Tag des Handwerks, auf deinen eigenen Social-Media-Kanälen. (Bilder sind natürlich auch erlaubt…) Verwende bei deinem Post die Hashtags #tdh24 #tagdeshandwerks #zeitzumachen und – ganz wichtig – tagge das Handwerk (@dashandwerk).
    d) Wir teilen am 21. September eure Beiträge auf unseren Kanälen und sorgen so dafür, dass ganz Deutschland sieht, wie viel Herz im Handwerk steckt.
     
  3. Um auf Facebook teilzunehmen, müssen Sie für die Teilnahme auf Facebook folgende Bedingungen erfüllen: 
    a) Sag uns, was du vorhast: Egal, ob du eine besondere Aktion oder Veranstaltung rund um den Tag des Handwerks planst oder einfach zeigen willst, wie du dich in deiner Region engagierst: Teile deinen Beitrag mit uns. Kreative Grenzen? Gibt es nicht. 
    b) Wir zeigen auf handwerk.de, was du vorhast: Lade vor dem 21. September deine Infos und ein Bild, das deinen Betrieb oder die geplante Aktivität beschreibt, über das Webformular hoch. So erscheint auf unserer interaktiven Deutschlandkarte, was du rund um den Tag des Handwerks planst. 
    c) Nimm ein Video auf, in dem du dein Herzensprojekt zeigst oder erklärst. Und poste es am 21. September, dem Tag des Handwerks, auf deinen eigenen Social-Media-Kanälen. (Bilder sind natürlich auch erlaubt…) Verwende bei deinem Post die Hashtags #tdh24 #tagdeshandwerks #zeitzumachen und – ganz wichtig – tagge das Handwerk (@dashandwerk).
    d) Wir teilen am 21. September eure Beiträge auf unseren Kanälen und sorgen so dafür, dass ganz Deutschland sieht, wie viel Herz im Handwerk steckt.
     
  4. Jede*r Teilnehmer*in darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen.  
  5. Die Gewinnchance und die Teilnahme sind unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Die nutzerseitigen Kosten für die Teilnahme, etwa für Internetverbindung oder Mobilfunk, hat der Teilnehmer selbst zu tragen. 

 

IV Gewinn; Ermittlung der Gewinner*in; Gewinnbenachrichtigung; Pflicht zur Rückmeldung 

  1. Unter allen Handwerker/-innen, die am 21. September ihre Beiträge wie oben beschrieben auf Social Media posten, verlosen wir bis zum 30.09.2024 ein Filmporträt. Das heißt: Die Gewinnerin oder der Gewinner wird im Nachgang von einem professionellen Filmteam besucht und portraitiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen..
  2. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Gewinnerin oder der Gewinner informieren wir bis spätestens 15.10.2024 per Instagram-Direktnachricht oder Facebook-Messenger. Sind Sie die Gewinnerin oder der Gewinner, melden Sie sich bitte spätestens bis zum 20.10.2024 per Antwort auf die Gewinnbenachrichtigung und teilen uns Ihren vollständigen Namen, Ihre Postanschrift, Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Geburtsdatum mit. Alle nicht rechtzeitig eingegangenen Rückmeldungen können wir nicht berücksichtigen und der Gewinn verfällt ersatzlos. Die Angabe von Postfächern ist nicht zulässig. Für die Richtigkeit und Vollständig der von Ihnen gemachten Angaben, sind Sie selbst verantwortlich. 
  3. Nach Angabe Ihrer Anschrift und Ihrer Einwilligung wird die Produktion des Videos auf Kosten des DHKT geplant und durchgeführt. Alles in Abstimmung mit der Gewinnerin oder des Gewinners. 
  4. Eine Auszahlung des Gewinns in bar oder ein Tausch ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

 

V. Ausschluss von Teilnehmern*innen und Gewinnern*innen; Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels 

  1. Der DHKT ist berechtigt, Teilnehmer*innen ohne Ankündigung von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel, insbesondere dessen Teilnahmevorgang, manipulieren oder dies versuchen. 
  2. Der DHKT ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig ohne vorherige Ankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn 
    a. das Gewinnspiel von Instagram (oder Meta) gestoppt wird oder 
    b. das Gewinnspiel durch Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten, insbesondere festgestellte Manipulationen durch Dritte, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der bereits ermittelten Gewinner*innen nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Von einer vorzeitigen Beendigung wird der DHKT die Teilnehmer*innen in geeigneter Weise in Kenntnis setzen. 

 

VI. Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten 

  1. Empfänger der von den Teilnehmer*innen bereitgestellten Informationen ist ausschließlich der DHKT. Die bereitgestellten Informationen werden ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels sowie für Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel verwendet. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Die Abfrage der persönlichen Daten dient der Feststellung der Identität der Gewinner*innen (Vor- und Nachname). Die Abfrage des vollständigen Namens, E-Mail-Adresse und Ihrer Postanschrift dient zur weiteren Planung des Filmdrehs. Die Abfrage des Geburtsdatums dient der Feststellung der Volljährigkeit.   
  2. Die gespeicherten Daten werden spätestens 14 Tage nach Gewinnermittlung vollständig gelöscht. 
  3. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie hier abrufen können: https://handwerk.de/datenschutz 

 

VII. Hinweise und Bedingungen von Facebook und Instagram 

  1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und Facebook und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer*in bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram und Facebook, sondern der DHKT. Die an den DHKT übermittelten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel verwendet. 
  2. Als Teilnehmer*in können Sie gegenüber Instagram (oder Meta) keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Instagram oder Facebook oder mit der Teilnahme an des Gewinnspiels entstehen. 
  3. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den DHKT zu richten. Wenden Sie sich hierfür an: socialmedia@handwerk.de 
  4. Das Handwerk kooperiert bei diesem Gewinnspiel nicht mit Instagram und Facebook. 

 

VIII. Haftung  

  1. Schadensersatzansprüche gegen den DHKT sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden in Form der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner grundsätzlich vertrauen darf. In einem solchem Fall ist die Haftung des DHKT der Höhe und dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die zur Zeit des Abschlusses des Gewinnspielvertrages typisch und vorhersehbar waren.  
  2. Der DHKT kann die jederzeitige Verfügbarkeit des Gewinnspiels nicht garantieren. Eine Haftung des DHKT für aus der fehlenden Verfügbarkeit oder aus der Einstellung des Gewinnspiels entstehende Nachteile oder Schäden ist ausgeschlossen.   
  3. Der DHKT kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden für Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel oder einem Übertragungsfehler oder sonstigen, insbesondere technischen Schwierigkeiten (zum Beispiel Überlastung) oder Datenverlusten entstehen.  

 

IX. Schlussbestimmungen 

  1. Der Rechtsweg ist – soweit zulässig – ausgeschlossen. Für den unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des Gewinns behält sich der DHKT das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen oder höherwertigen Preis zu ersetzen. 
  2. Diese Teilnahmebedingungen können durch den DHKT jederzeit mit vorheriger Benachrichtigung geändert werden, wenn ansonsten eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus dem gleichen Grund kann das Gewinnspiel auch unterbrochen oder vollständig abgebrochen werden.   
  3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (UN-Kaufrecht) anwendbar. 
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. 
  5. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des DHKT.